Das sechsmonatige Praktikum kann auf das Landgericht und die Staatsanwaltschaft aufgeteilt oder zur Gänze beim Landgericht oder bei der Staatsanwaltschaft absolviert werden. Die Zulassungsvoraussetzungen sowie weitere Regelungen zum Praktikum finden sich im Rechtsanwaltsgesetz sowie in der Verordnung über das Praktikum beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft (GStPV).
Da die Anzahl an Praktikumsplätzen beschränkt ist, ist vor einer schriftlichen Bewerbung eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Verwaltungsleiter Andreas Caluori von Vorteil.
Kontakt | Andreas Caluori |
Telefon | +423 236 65 28 |